Compliance-Regeln der Franz Lutomsky GmbH
für Mitarbeiter und Vertragspartner der Franz Lutomsky GmbH
Inhaltsverzeichnis
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Einleitung
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Allgemeine Informationspflicht und Verhaltensvorgaben
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Datenschutz
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Kartell- und wettbewerbsrechtliche Anfragen
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Anti-Korruptionsklausel
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Vermeidung von Interessenkonflikten
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Verhalten gegenüber Medien
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Gleichbehandlung
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Arbeitsklima, Verbot von Mobbing und sexueller Belästigung
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Rauchverbot, Verbot von Suchtmittelmissbrauch
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Erklärungspflicht und Verhaltenskodex für Führungskräfte
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Meldepflichten des Mitarbeiters (m/w/d) („Whistleblowing”)
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Bilanz- und Buchführung
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Schutz geistigen Eigentums
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Leistung und Sicherheit von IT–Systemen
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Verschwiegenheitsklausel, Wohlverhalten
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Politische Betätigungen
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Nebentätigkeitsklausel
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Unternehmenseigentum, Kommunikationsmedien
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Ansprechpartner und Compliance Officer
1. Einleitung
Im Laufe der Jahre expandierte die Franz Lutomsky GmbH zu einer heute bundesweit operierenden Gesellschaft mit Hauptsitz in Warburg-Scherfede. Derzeit werden über 60 MitarbeiterInnen in der Kampfmittelräumung beschäftigt. Eine große Anzahl an Behörden, Privatpersonen und renommierte Unternehmen setzt ihr Vertrauen in Franz Lutomsky GmbH. Sie übertragen ihr die Aufgabe zur Kampfmittelräumung, für die Detektion auf Großflächen und Grundstücken im innerstädtischen Bereich, das Abteufen von Messbohrungen, sowie die Bombenbergung nach Luftbildern. Zu den Leistungen der Franz Lutomsky GmbH in diesem Zusammenhang zählen unter anderem auch spezielle Verfahren des Verbau und der Wasserhaltung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1954 ist die Franz Lutomsky GmbH ein zuverlässiger und rechtschaffener Partner, der für ein faires und kooperatives Miteinander steht. Zu unseren grundlegenden Werten gehören rechtstreues Verhalten und ein ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren der Unternehmensleitung sowie ihrer Mitarbeiter (m/w/d). Diese Unternehmensgrundsätze sollen auch in Zukunft unverändert Gültigkeit für die Franz Lutomsky GmbH besitzen. In diesem Sinne werden die nachstehenden Compliance-Regeln jedem Mitarbeiter (m/w/d), allen Führungskräften und auch unseren Geschäftspartner als Vorgabe an die Hand gegeben, die es von allen strikt einzuhalten gilt.2. Allgemeine Informationspflicht und Verhaltensvorgaben
Sämtliche Mitarbeiter (m/w/d), alle Führungskräfte und Geschäftspartner der Franz Lutomsky GmbH haben sich über alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und internen Anweisungen, die für die Tätigkeit der Franz Lutomsky GmbH in seiner jeweils gültigen Form gelten, zu informieren und sich an diese zu halten. Das Einhalten der Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen zu Datenschutz (z.B. DSGVO), Arbeitssicherheit (z.B. Arbeitsschutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Berufsgenossenschaft (BG)) und Umweltschutz sind davon eingeschlossen. Die international anerkannten Menschenrechtsstandards sind selbstverständlich ebenfalls einzuhalten. Alle Mitarbeiter (m/w/d), alle Führungskräfte und Geschäftspartner der Franz Lutomsky GmbH pflegen einen fairen und respektvollen Umgang im Rahmen ihrer Tätigkeit für die und mit der Franz Lutomsky GmbH.3. Datenschutz
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist Sorgfalt sowie Integrität und Vertraulichkeit walten zu lassen. Dabei sind die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, von Treu und Glauben, von Transparenz, der Zweckbindung und Datenminimierung sowie der Richtigkeit und Speicherbegrenzung zu wahren. Fragen und Hinweise zum rechtlich richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Belangen und auch Verstößen sind an den Datenschutzbeauftragten der Franz Lutomsky GmbH zu richten: Navid Chahtalkhi, zu kontaktieren unter navid.chahtalkhi@munition.de oder Telefon: 0 25 71-95 884-16.4. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Anfragen
Alle Mitarbeiter (m/w/d), Führungskräfte und Geschäftspartner beachten das Kartell- und Wettbewerbsrecht, der für die Tätigkeit der Franz Lutomsky GmbH maßgeblichen Staaten in seiner jeweils gültigen Form; insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dies schließt insbesondere das Verbot aller wettbewerbswidrigen Absprachen über Preise und andere Aktivitäten am Markt mit Wettbewerbern, Lieferanten, Vertriebspartnern und Händlern ein. Wettbewerbsverfälschungen, egal zu wessen Lasten, sind zu unterlassen. Bei Kenntnis von kartell- oder wettbewerbsrechtlichen Anfragen oder Verstößen ist jeder Mitarbeiter (m/w/d) verpflichtet, umgehend Herrn Navid Chahtalkhi (navid.chahtalkhi@munition.de oder Telefon: 0 25 71-95 884-16) einzuschalten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.5. Anti-Korruptionsklausel
Korruption widerspricht allen Grundsätzen eines fairen Geschäftsgebarens und damit unseren Unternehmenswerten. Jegliches strafbare oder unethische Verhalten wird weder von der Franz Lutomsky GmbH, deren Mitarbeitern (m/w/d) und deren Geschäftspartnern geduldet. Deshalb gilt: (1) Die Entgegennahme oder das Verlangen von Geschenken, Provisionen, Zahlungen, Gutschriften, Darlehen oder anderen Zuwendungen, Vergünstigungen oder materiellen Vorteilen von Lieferanten, Kunden etc. der Franz Lutomsky GmbH, gleich ob mittelbarer oder unmittelbarer Art, ist, soweit der Wert zumindest den Eindruck einer Beeinflussung begründet, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den verantwortlichen Prokuristen oder einen Geschäftsführer zulässig. Unzulässig sind in jedem Fall solche Zuwendungen, Vergünstigungen oder materiellen Vorteilen, die ersichtlich oder zumindest vermutlich mit der Erwartung einer Gegenleistung verknüpft sind oder zu sein scheinen. Entsprechend ist die Hingabe der in Satz 1 bezeichneten Leistungen an Dritte i.S.d. Satzes 1 stets zustimmungspflichtig. (2) Es ist insbesondere verboten,- Mitarbeitern (m/w/d) oder Vertretern der Franz Lutomsky GmbH rechtswidrige, persönliche Vorteile anzunehmen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren;
- Amtsträgern für die Vornahme und das Unterlassen einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren;
- unrechtmäßiges Verhalten anderer Personen zu unterstützen oder mit Hilfe von Dritten ausführen zu lassen;
- Einladungen zu und Teilnahme an Events, sofern auch nur der Eindruck einer Beeinflussung erweckt werden könnte.
6. Vermeidung von Interessenkonflikten
Ziel der Franz Lutomsky GmbH ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Bereits der Anschein ist zu vermeiden. Private und berufliche Interessen sind strikt voneinander zu trennen. Daher sind Unternehmensleitung und Mitarbeiter (m/w/d) verpflichtet, ungebührliche Vorgesetztenverhältnisse zu vermeiden und Personen, mit denen eine familiäre oder entsprechend enge persönliche Verbindung besteht, nicht direkt oder indirekt über- oder untergeordnet zu sein. Jeder Mitarbeiter (m/w/d) ist verpflichtet, tatsächliche oder scheinbare Interessenkonflikte dem verantwortlichen Prokuristen und/oder einem Geschäftsführer bekannt zu machen, um so einer Prüfung und nach Möglichkeit Beseitigung des Interessenkonflikts zu ermöglichen.7. Verhalten gegenüber Medien
Mitarbeitern (m/w/d), die nicht für die PR-/Marketing-Abteilung tätig sind, ist es ohne vorherige Zustimmung durch die Leitung der PR-/Marketing-Abteilung (und bzgl. Aussagen mit finanziellem Inhalt durch die Finanzabteilung) ausdrücklich untersagt, durch Aussagen (schriftlich oder mündlich) gegenüber der Presse, Zeitungen oder anderen Quellen, Auftritte in Rundfunk oder Fernsehen, durch Publikationen oder in sonstiger Weise für das Unternehmen öffentlichkeitswirksam tätig zu werden. Anfragen nach einer Mitteilung sind stets an die PR- /Marketing-Abteilung zu verweisen.8. Gleichbehandlung
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt und in jeglicher Hinsicht verboten, und zwar sowohl für den Umgang innerhalb des Unternehmens als auch im Umgang mit Geschäftspartnern. Arbeitgeber, leitende Angestellte und Mitarbeiter (m/w/d) sind der Überzeugung und erkennen an, dass alle Menschen für ihre individuellen Fähigkeiten und Beiträge respektiert werden sollten. Sie verpflichten sich, alle Mitarbeiter (m/w/d) (innerhalb ihrer Eignung und Befähigung), Lieferanten und Kunden und andere Dritte, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Franz Lutomsky GmbH in Kontakt kommen, gleich zu behandeln, insbesondere unabhängig von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Sie respektieren ihre persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte.
9. Arbeitsklima, Verbot von Mobbing und sexueller Belästigung
(1) Jede Art von Mobbing, sexueller Belästigung und vergleichbare Verhaltensweisen sind ausdrücklich verboten. Alle Mitarbeiter (m/w/d), Führungskräfte und Geschäftspartner sind dazu angehalten, derartige Verhaltensweisen zu unterlassen.
(2) Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander, durch Vorgesetzte oder durch den Arbeitgeber. Maßgeblich für die Beurteilung, ob Mobbing im konkreten Einzelfall vorliegt, ist jeweils die Würdigung der Gesamtumstände. Beispielhafte Mobbinghandlungen können sein:
- willkürliche Beschneidung von Zuständigkeiten,
- unsachliche Kritik,
- unberechtigte Schuldzuweisungen,
- Verbreitung von Gerüchten,
- Demütigung vor Dritten (z.B. vor Kunden),
- zielgerichtete Über- und/oder Unterforderung,
- Anzweifeln und/oder Unterstellen von Krankheiten,
- bewusstes und wiederholtes Ignorieren.
(3) Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, dass die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören sexuelle Handlungen und Verhandlungsweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind sowie sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die von dem Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.
(4) Jeder Mitarbeiter (m/w/d), der sich von Mobbing oder einer sexuellen Belästigung betroffen fühlt, kann sich an den verantwortlichen Prokuristen und/oder einen Geschäftsführer wenden. Die Beschwerde muss keine Form oder Frist wahren.
(5) Mitarbeiter (m/w/d), die sich über Mobbing bzw. sexuelle Belästigung beschwert haben und/oder ihre Rechte nach tarifvertraglichen und gesetzlichen Vorschriften ausgeübt haben, dürfen nicht benachteiligt werden.
10. Rauchverbot, Verbot von Suchtmittelmissbrauch
Die Vorgaben der Franz Lutomsky GmbH zur Einhaltung des Rauchverbots und des Verbots von Suchtmittelmissbrauch sind strengstens zu beachten.
11. Erklärungspflicht und Verhaltenskodex für Führungskräfte
Führungskräfte sind verpflichtet, jährlich eine Erklärung abzugeben, dass ihnen die Ethikrichtlinien dieser Vorgabe bekannt sind und sie keine Kenntnis von Verstößen hiergegen haben, die sie bislang der Geschäftsführung der Franz Lutomsky GmbH nicht gemeldet haben. Management und Führungskräfte haben ihr Verhalten so ausrichten, dass sie stets ein gutes Vorbild für alle anderen Mitarbeiter (m/w/d) sind. Die Compliance-Regeln sind allen Mitarbeitern (m/w/d) durch ihre Vorgesetzten zur Kenntnis zu bringen.12. Meldepflichten des Mitarbeiters (m/w/d) („Whistleblowing”)
Jeder Mitarbeiter (m/w/d) hat die im Betrieb geltenden Regelungen zum Whistleblowing in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
13. Bilanz- und Buchführung
Die Buchführung hat die Geschäfte und die Vermögenslage der Franz Lutomsky GmbH ordnungsgemäß wiederzugeben. Sämtliche abgesandten Handelsbriefe sind in originalgetreuer Kopie aufzubewahren. Im Übrigen sind die Arbeitsvorschriften des Unternehmens für die Aufbewahrung und Entsorgung der Unterlagen zu beachten.
14. Schutz geistigen Eigentums
Alle Mitarbeiter (m/w/d), Führungskräfte und Geschäftspartner sind zum Schutz des geistigen Eigentums verpflichtet. Sie müssen insbesondere alle zum Schutze des geistigen Eigentums bestehenden Gesetze, z.B. betreffend das Urheberrecht, das Markenrecht und das Patentrecht einhalten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen.
15. Leistung und Sicherheit von IT-Systemen
Alle Mitarbeiter (m/w/d) sind verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitgebers zum Umgang mit im Rahmen der Arbeitstätigkeit verwendeter bzw. zugänglicher Hard- und Software strengstens zu befolgen. Dies beinhaltet insbesondere, die strenge Einhaltung und Befolgung der Sicherheitsvorkehrungen und der hierzu vom Arbeitgeber vorgegebenen Anweisungen und Betriebsvereinbarungen.
16. Verschwiegenheitsklausel, Wohlverhalten
(1) Alle Mitarbeiter (m/w/d) sind verpflichtet, über alle Informationen, gleich in welcher Form (mündlich, schriftlich, elektronisch etc.), die ihm aufgrund oder im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben nach diesem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber offenbart werden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangen und die entweder als „vertraulich” gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulichen Charakter haben, nicht allgemein bekannt oder allgemein zugänglich sind und an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein erkennbares wirtschaftliches Interesse hat, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Zu den geheimhaltungsbedürftigen Informationen zählen insbesondere sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers i.S.d. § 2 Nr. 1 Gesch- GehG und der mit ihm verbundenen Unternehmen (z.B. Verfahren, Daten, Know-How, Marketingpläne, Geschäftsplanungen, unveröffentlichte Bilanzen, Budgets, Lizenzen, Preise, Umsatzzahlen, Gewinnmargen, Kosten- , Kunden- sowie Lieferantenlisten; im Folgenden: „vertrauliche Informationen”). Alle Mitarbeiter (m/w/d) sind zudem verpflichtet, die geheimhaltungsbedürftigen Informationen angemessen gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte mittels geeigneter Sicherungen zu schützen, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zwecke der Erfüllung dieses Anstellungsvertrages zu verwenden. Soweit solche vertraulichen Informationen mit anderen Personen geteilt werden müssen, bedarf dies der Genehmigung und Dokumentation, es sei denn, dass die Weitergabe zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters (m/w/d) und der vertraglichen Pflichten der anderen Person gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich ist. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Arbeitgeber auf unbestimmte Dauer fort.
(2) Die vorstehende Verschwiegenheitspflicht besteht nicht hinsichtlich solcher vertraulichen Informationen, die nachweislich
- nach deren Offenbarung durch den Arbeitgeber ohne Verschulden des Mitarbeiters (m/w/d) allgemein bekannt oder allgemein zugänglich werden, oder
- bereits vor der Offenbarung durch den Arbeitgeber im rechtmäßigen Besitz des Mitarbeiters (m/w/d) waren,
oder
- dem Mitarbeiter (m/w/d) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung (rechtmäßig) offenbart werden, oder
- der Mitarbeiter (m/w/d) unabhängig von der Offenbarung durch den Arbeitgeber entwickelt hat, oder
- der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter (m/w/d) zumindest in Textform (z.B. per E–Mail) vom Erfordernis der Verschwiegenheit ausgenommen hat, oder
- durch den Mitarbeiter (m/w/d) nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GeschGehG oder § 5 Nr. 3 GeschGehG erlangt werden durften, oder
- vom Mitarbeiter (m/w/d) aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zu offenbaren sind, wobei der Mitarbeiter (m/w/d) dem Arbeitgeber die Anordnung unverzüglich zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen und dem Arbeitgeber Gelegenheit zu geben hat, zuvor alle gegen die Offenbarung verfügbaren Rechtsmittel auf Kosten und nach Weisung des Arbeitgebers auszuschöpfen.
(3) Die vorstehende Verschwiegenheitspflicht greift ferner nicht ein, wenn und soweit im Einzelfall diese Verschwiegenheitsverpflichtung den Mitarbeiter (m/w/d) unzumutbar in seinem beruflichen Fortkommen behindert oder ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 5 GeschGehG vorliegt.
(4) § 4 GeschGehG bleibt unberührt.
(5) Alle Mitarbeiter (m/w/d) haben sich, soweit ihm zumutbar, stets (inner- und außerdienstlich) so zu verhalten, dass der Ruf der Franz Lutomsky GmbH nicht negativ beeinträchtigt wird.
17. Politische Betätigungen
Die Franz Lutomsky GmbH nimmt keinen Einfluss auf etwaiges politisches Engagement seiner Mitarbeiter (m/w/d). Sie stellt für derartige Betätigungen keine Mittel zur Verfügung. Arbeitszeit und Arbeitgebereigentum dürfen hierfür nicht eingesetzt werden.
18. Nebentätigkeitsklausel
(1) Jede weitere entgeltliche oder unentgeltliche Beschäftigung oder unternehmerische Betätigung sowie die tätige Beteiligung an anderen gewerblichen oder gemeinnützigen Unternehmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber wird nach billigem Ermessen seine Zustimmung nur bei einer möglichen Beeinträchtigung seiner Interessen oder der Arbeitsleistung des Mitarbeiters (m/w/d) verweigern. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn das Interesse des Unternehmens dies auch unter Berücksichtigung der Belange des Mitarbeiters (m/w/d) rechtfertigt.
(2) Im Falle einer Nebentätigkeit verpflichtet sich der Mitarbeiter (m/w/d), hinsichtlich der Nebentätigkeit die Begrenzungen aus dem Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen.
19. Unternehmenseigentum, Kommunikationsmedien
(1) Die Mitarbeiter (m/w/d) haben das Eigentum des Arbeitgebers zu respektieren und damit zweckbestimmt und sorgfältig zu verfahren. Insbesondere sind sie verpflichtet, die ihnen vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung überlassenen Gegenstände, Unterlagen und Dateien vor Verlust, Missbrauch und ähnlichem zu schützen. Dies gilt auch für alle Produkte, Arbeitsmittel sowie Urheberrechte samt Nutzungsrechten und Lizenzen der Franz Lutomsky GmbH.
(2) Die Nutzung von Internet und Telefon sowie aller sonstigen durch den Arbeitgeber überlassenen Telekommunikationsmitteln sind ausschließlich für den dienstlichen/betrieblichen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung zu privaten Zwecken und die Installation von betriebsfremder Software sind ausdrücklich untersagt. Die private Nutzung von betrieblichen Kommunikationsmedien ist ausgeschlossen. Konsequenzen bei Verstößen gegen Compliance-Regeln Die Verletzung einer der vorstehenden Compliance-Regelung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für Mitarbeiter der Franz Lutomsky GmbH kann dies – je nach Schwere des Verstoßes – bedeuten:
- disziplinare Ahndung, Abmahnung oder sogar Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit oder ohne Kündigungsfrist);
- Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche der Franz Lutomsky GmbH oder Dritter
- Geldbuße; Geld- oder Freiheitsstrafe
Für die Franz Lutomsky GmbH folgen – ebenfalls abhängig von der Schwere des Verstoßes – daraus:
- Schadensersatzansprüche Dritter
- Geldbußen, Gewinnabschöpfung
- kostenauslösende Gerichtsprozesse
- Imageverlust
20. Ansprechpartner und Compliance Officer
Navid Chahtalkhi
navid.chahtalkhi@munition.de oder Telefon: 0 25 71-95 884-16
1. Einleitung
Im Laufe der Jahre expandierte die Franz Lutomsky GmbH zu einer heute bundesweit operierenden Gesellschaft mit Hauptsitz in Warburg-Scherfede. Derzeit werden über 60 MitarbeiterInnen in der Kampfmittelräumung beschäftigt. Eine große Anzahl an Behörden, Privatpersonen und renommierte Unternehmen setzt ihr Vertrauen in Franz Lutomsky GmbH. Sie übertragen ihr die Aufgabe zur Kampfmittelräumung, für die Detektion auf Großflächen und Grundstücken im innerstädtischen Bereich, das Abteufen von Messbohrungen, sowie die Bombenbergung nach Luftbildern. Zu den Leistungen der Franz Lutomsky GmbH in diesem Zusammenhang zählen unter anderem auch spezielle Verfahren des Verbau und der Wasserhaltung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1954 ist die Franz Lutomsky GmbH ein zuverlässiger und rechtschaffener Partner, der für ein faires und kooperatives Miteinander steht. Zu unseren grundlegenden Werten gehören rechtstreues Verhalten und ein ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren der Unternehmensleitung sowie ihrer Mitarbeiter (m/w/d). Diese Unternehmensgrundsätze sollen auch in Zukunft unverändert Gültigkeit für die Franz Lutomsky GmbH besitzen. In diesem Sinne werden die nachstehenden Compliance-Regeln jedem Mitarbeiter (m/w/d), allen Führungskräften und auch unseren Geschäftspartner als Vorgabe an die Hand gegeben, die es von allen strikt einzuhalten gilt.2. Allgemeine Informationspflicht und Verhaltensvorgaben
Sämtliche Mitarbeiter (m/w/d), alle Führungskräfte und Geschäftspartner der Franz Lutomsky GmbH haben sich über alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und internen Anweisungen, die für die Tätigkeit der Franz Lutomsky GmbH in seiner jeweils gültigen Form gelten, zu informieren und sich an diese zu halten. Das Einhalten der Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen zu Datenschutz (z.B. DSGVO), Arbeitssicherheit (z.B. Arbeitsschutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Berufsgenossenschaft (BG)) und Umweltschutz sind davon eingeschlossen. Die international anerkannten Menschenrechtsstandards sind selbstverständlich ebenfalls einzuhalten. Alle Mitarbeiter (m/w/d), alle Führungskräfte und Geschäftspartner der Franz Lutomsky GmbH pflegen einen fairen und respektvollen Umgang im Rahmen ihrer Tätigkeit für die und mit der Franz Lutomsky GmbH.3. Datenschutz
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist Sorgfalt sowie Integrität und Vertraulichkeit walten zu lassen. Dabei sind die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, von Treu und Glauben, von Transparenz, der Zweckbindung und Datenminimierung sowie der Richtigkeit und Speicherbegrenzung zu wahren. Fragen und Hinweise zum rechtlich richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Belangen und auch Verstößen sind an den Datenschutzbeauftragten der Franz Lutomsky GmbH zu richten: Navid Chahtalkhi, zu kontaktieren unter navid.chahtalkhi@munition.de oder Telefon: 0 25 71-95 884-16.4. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Anfragen
Alle Mitarbeiter (m/w/d), Führungskräfte und Geschäftspartner beachten das Kartell- und Wettbewerbsrecht, der für die Tätigkeit der Franz Lutomsky GmbH maßgeblichen Staaten in seiner jeweils gültigen Form; insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dies schließt insbesondere das Verbot aller wettbewerbswidrigen Absprachen über Preise und andere Aktivitäten am Markt mit Wettbewerbern, Lieferanten, Vertriebspartnern und Händlern ein. Wettbewerbsverfälschungen, egal zu wessen Lasten, sind zu unterlassen. Bei Kenntnis von kartell- oder wettbewerbsrechtlichen Anfragen oder Verstößen ist jeder Mitarbeiter (m/w/d) verpflichtet, umgehend Herrn Navid Chahtalkhi (navid.chahtalkhi@munition.de oder Telefon: 0 25 71-95 884-16) einzuschalten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.5. Anti-Korruptionsklausel
Korruption widerspricht allen Grundsätzen eines fairen Geschäftsgebarens und damit unseren Unternehmenswerten. Jegliches strafbare oder unethische Verhalten wird weder von der Franz Lutomsky GmbH, deren Mitarbeitern (m/w/d) und deren Geschäftspartnern geduldet. Deshalb gilt: (1) Die Entgegennahme oder das Verlangen von Geschenken, Provisionen, Zahlungen, Gutschriften, Darlehen oder anderen Zuwendungen, Vergünstigungen oder materiellen Vorteilen von Lieferanten, Kunden etc. der Franz Lutomsky GmbH, gleich ob mittelbarer oder unmittelbarer Art, ist, soweit der Wert zumindest den Eindruck einer Beeinflussung begründet, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den verantwortlichen Prokuristen oder einen Geschäftsführer zulässig. Unzulässig sind in jedem Fall solche Zuwendungen, Vergünstigungen oder materiellen Vorteilen, die ersichtlich oder zumindest vermutlich mit der Erwartung einer Gegenleistung verknüpft sind oder zu sein scheinen. Entsprechend ist die Hingabe der in Satz 1 bezeichneten Leistungen an Dritte i.S.d. Satzes 1 stets zustimmungspflichtig. (2) Es ist insbesondere verboten,- Mitarbeitern (m/w/d) oder Vertretern der Franz Lutomsky GmbH rechtswidrige, persönliche Vorteile anzunehmen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren;
- Amtsträgern für die Vornahme und das Unterlassen einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren;
- unrechtmäßiges Verhalten anderer Personen zu unterstützen oder mit Hilfe von Dritten ausführen zu lassen;
- Einladungen zu und Teilnahme an Events, sofern auch nur der Eindruck einer Beeinflussung erweckt werden könnte.
6. Vermeidung von Interessenkonflikten
Ziel der Franz Lutomsky GmbH ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Bereits der Anschein ist zu vermeiden. Private und berufliche Interessen sind strikt voneinander zu trennen. Daher sind Unternehmensleitung und Mitarbeiter (m/w/d) verpflichtet, ungebührliche Vorgesetztenverhältnisse zu vermeiden und Personen, mit denen eine familiäre oder entsprechend enge persönliche Verbindung besteht, nicht direkt oder indirekt über- oder untergeordnet zu sein. Jeder Mitarbeiter (m/w/d) ist verpflichtet, tatsächliche oder scheinbare Interessenkonflikte dem verantwortlichen Prokuristen und/oder einem Geschäftsführer bekannt zu machen, um so einer Prüfung und nach Möglichkeit Beseitigung des Interessenkonflikts zu ermöglichen.7. Verhalten gegenüber Medien
Mitarbeitern (m/w/d), die nicht für die PR-/Marketing-Abteilung tätig sind, ist es ohne vorherige Zustimmung durch die Leitung der PR-/Marketing-Abteilung (und bzgl. Aussagen mit finanziellem Inhalt durch die Finanzabteilung) ausdrücklich untersagt, durch Aussagen (schriftlich oder mündlich) gegenüber der Presse, Zeitungen oder anderen Quellen, Auftritte in Rundfunk oder Fernsehen, durch Publikationen oder in sonstiger Weise für das Unternehmen öffentlichkeitswirksam tätig zu werden. Anfragen nach einer Mitteilung sind stets an die PR- /Marketing-Abteilung zu verweisen.8. Gleichbehandlung
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt und in jeglicher Hinsicht verboten, und zwar sowohl für den Umgang innerhalb des Unternehmens als auch im Umgang mit Geschäftspartnern. Arbeitgeber, leitende Angestellte und Mitarbeiter (m/w/d) sind der Überzeugung und erkennen an, dass alle Menschen für ihre individuellen Fähigkeiten und Beiträge respektiert werden sollten. Sie verpflichten sich, alle Mitarbeiter (m/w/d) (innerhalb ihrer Eignung und Befähigung), Lieferanten und Kunden und andere Dritte, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Franz Lutomsky GmbH in Kontakt kommen, gleich zu behandeln, insbesondere unabhängig von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Sie respektieren ihre persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte.9. Arbeitsklima, Verbot von Mobbing und sexueller Belästigung
(1) Jede Art von Mobbing, sexueller Belästigung und vergleichbare Verhaltensweisen sind ausdrücklich verboten. Alle Mitarbeiter (m/w/d), Führungskräfte und Geschäftspartner sind dazu angehalten, derartige Verhaltensweisen zu unterlassen. (2) Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander, durch Vorgesetzte oder durch den Arbeitgeber. Maßgeblich für die Beurteilung, ob Mobbing im konkreten Einzelfall vorliegt, ist jeweils die Würdigung der Gesamtumstände. Beispielhafte Mobbinghandlungen können sein:- willkürliche Beschneidung von Zuständigkeiten,
- unsachliche Kritik,
- unberechtigte Schuldzuweisungen,
- Verbreitung von Gerüchten,
- Demütigung vor Dritten (z.B. vor Kunden),
- zielgerichtete Über- und/oder Unterforderung,
- Anzweifeln und/oder Unterstellen von Krankheiten,
- bewusstes und wiederholtes Ignorieren.
10. Rauchverbot, Verbot von Suchtmittelmissbrauch
Die Vorgaben der Franz Lutomsky GmbH zur Einhaltung des Rauchverbots und des Verbots von Suchtmittelmissbrauch sind strengstens zu beachten. Erklärungspflicht und Verhaltenskodex für Führungskräfte Führungskräfte sind verpflichtet, jährlich eine Erklärung abzugeben, dass ihnen die Ethikrichtlinien dieser Vorgabe bekannt sind und sie keine Kenntnis von Verstößen hiergegen haben, die sie bislang der Geschäftsführung der Franz Lutomsky GmbH nicht gemeldet haben. Management und Führungskräfte haben ihr Verhalten so ausrichten, dass sie stets ein gutes Vorbild für alle anderen Mitarbeiter (m/w/d) sind. Die Compliance-Regeln sind allen Mitarbeitern (m/w/d) durch ihre Vorgesetzten zur Kenntnis zu bringen.11. Meldepflichten des Mitarbeiters (m/w/d) („Whistleblowing”)
Jeder Mitarbeiter (m/w/d) hat die im Betrieb geltenden Regelungen zum Whistleblowing in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.12. Bilanz- und Buchführung
Die Buchführung hat die Geschäfte und die Vermögenslage der Franz Lutomsky GmbH ordnungsgemäß wiederzugeben. Sämtliche abgesandten Handelsbriefe sind in originalgetreuer Kopie aufzubewahren. Im Übrigen sind die Arbeitsvorschriften des Unternehmens für die Aufbewahrung und Entsorgung der Unterlagen zu beachten.13. Schutz geistigen Eigentums
Alle Mitarbeiter (m/w/d), Führungskräfte und Geschäftspartner sind zum Schutz des geistigen Eigentums verpflichtet. Sie müssen insbesondere alle zum Schutze des geistigen Eigentums bestehenden Gesetze, z.B. betreffend das Urheberrecht, das Markenrecht und das Patentrecht einhalten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen.14. Leistung und Sicherheit von IT-Systemen
Alle Mitarbeiter (m/w/d) sind verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitgebers zum Umgang mit im Rahmen der Arbeitstätigkeit verwendeter bzw. zugänglicher Hard- und Software strengstens zu befolgen. Dies beinhaltet insbesondere, die strenge Einhaltung und Befolgung der Sicherheitsvorkehrungen und der hierzu vom Arbeitgeber vorgegebenen Anweisungen und Betriebsvereinbarungen.15. Verschwiegenheitsklausel, Wohlverhalten
(1) Alle Mitarbeiter (m/w/d) sind verpflichtet, über alle Informationen, gleich in welcher Form (mündlich, schriftlich, elektronisch etc.), die ihm aufgrund oder im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben nach diesem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber offenbart werden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangen und die entweder als „vertraulich” gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulichen Charakter haben, nicht allgemein bekannt oder allgemein zugänglich sind und an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein erkennbares wirtschaftliches Interesse hat, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Zu den geheimhaltungsbedürftigen Informationen zählen insbesondere sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers i.S.d. § 2 Nr. 1 Gesch- GehG und der mit ihm verbundenen Unternehmen (z.B. Verfahren, Daten, Know-How, Marketingpläne, Geschäftsplanungen, unveröffentlichte Bilanzen, Budgets, Lizenzen, Preise, Umsatzzahlen, Gewinnmargen, Kosten- , Kunden- sowie Lieferantenlisten; im Folgenden: „vertrauliche Informationen”). Alle Mitarbeiter (m/w/d) sind zudem verpflichtet, die geheimhaltungsbedürftigen Informationen angemessen gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte mittels geeigneter Sicherungen zu schützen, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zwecke der Erfüllung dieses Anstellungsvertrages zu verwenden. Soweit solche vertraulichen Informationen mit anderen Personen geteilt werden müssen, bedarf dies der Genehmigung und Dokumentation, es sei denn, dass die Weitergabe zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters (m/w/d) und der vertraglichen Pflichten der anderen Person gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich ist. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Arbeitgeber auf unbestimmte Dauer fort. (2) Die vorstehende Verschwiegenheitspflicht besteht nicht hinsichtlich solcher vertraulichen Informationen, die nachweislich- nach deren Offenbarung durch den Arbeitgeber ohne Verschulden des Mitarbeiters (m/w/d) allgemein bekannt oder allgemein zugänglich werden, oder
- bereits vor der Offenbarung durch den Arbeitgeber im rechtmäßigen Besitz des Mitarbeiters (m/w/d) waren,
- dem Mitarbeiter (m/w/d) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung (rechtmäßig) offenbart werden, oder
- der Mitarbeiter (m/w/d) unabhängig von der Offenbarung durch den Arbeitgeber entwickelt hat, oder
- der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter (m/w/d) zumindest in Textform (z.B. per E–Mail) vom Erfordernis der Verschwiegenheit ausgenommen hat, oder
- durch den Mitarbeiter (m/w/d) nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GeschGehG oder § 5 Nr. 3 GeschGehG erlangt werden durften, oder
- vom Mitarbeiter (m/w/d) aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zu offenbaren sind, wobei der Mitarbeiter (m/w/d) dem Arbeitgeber die Anordnung unverzüglich zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen und dem Arbeitgeber Gelegenheit zu geben hat, zuvor alle gegen die Offenbarung verfügbaren Rechtsmittel auf Kosten und nach Weisung des Arbeitgebers auszuschöpfen.
16. Politische Betätigungen
Die Franz Lutomsky GmbH nimmt keinen Einfluss auf etwaiges politisches Engagement seiner Mitarbeiter (m/w/d). Sie stellt für derartige Betätigungen keine Mittel zur Verfügung. Arbeitszeit und Arbeitgebereigentum dürfen hierfür nicht eingesetzt werden.17. Nebentätigkeitsklausel
(1) Jede weitere entgeltliche oder unentgeltliche Beschäftigung oder unternehmerische Betätigung sowie die tätige Beteiligung an anderen gewerblichen oder gemeinnützigen Unternehmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber wird nach billigem Ermessen seine Zustimmung nur bei einer möglichen Beeinträchtigung seiner Interessen oder der Arbeitsleistung des Mitarbeiters (m/w/d) verweigern. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn das Interesse des Unternehmens dies auch unter Berücksichtigung der Belange des Mitarbeiters (m/w/d) rechtfertigt. (2) Im Falle einer Nebentätigkeit verpflichtet sich der Mitarbeiter (m/w/d), hinsichtlich der Nebentätigkeit die Begrenzungen aus dem Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen.18. Unternehmenseigentum, Kommunikationsmedien
(1) Die Mitarbeiter (m/w/d) haben das Eigentum des Arbeitgebers zu respektieren und damit zweckbestimmt und sorgfältig zu verfahren. Insbesondere sind sie verpflichtet, die ihnen vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung überlassenen Gegenstände, Unterlagen und Dateien vor Verlust, Missbrauch und ähnlichem zu schützen. Dies gilt auch für alle Produkte, Arbeitsmittel sowie Urheberrechte samt Nutzungsrechten und Lizenzen der Franz Lutomsky GmbH. (2) Die Nutzung von Internet und Telefon sowie aller sonstigen durch den Arbeitgeber überlassenen Telekommunikationsmitteln sind ausschließlich für den dienstlichen/betrieblichen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung zu privaten Zwecken und die Installation von betriebsfremder Software sind ausdrücklich untersagt. Die private Nutzung von betrieblichen Kommunikationsmedien ist ausgeschlossen. Konsequenzen bei Verstößen gegen Compliance-Regeln Die Verletzung einer der vorstehenden Compliance-Regelung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Mitarbeiter der Franz Lutomsky GmbH kann dies – je nach Schwere des Verstoßes – bedeuten:- disziplinare Ahndung, Abmahnung oder sogar Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit oder ohne Kündigungsfrist);
- Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche der Franz Lutomsky GmbH oder Dritter
- Geldbuße; Geld- oder Freiheitsstrafe
- Schadensersatzansprüche Dritter
- Geldbußen, Gewinnabschöpfung
- kostenauslösende Gerichtsprozesse
- Imageverlust